WAB Kurse für Autofahrer

Gemäss der Neuregelung im SVG, welche seit dem 1. Dezember 2005 in Kraft ist, wird der Führerausweis nach bestandener praktischer Prüfung nicht mehr definitiv, sondern auf Probe für eine Dauer von 3 Jahren ausgestellt. Als Neulenkerin oder Neulenker ist man verpflichtet, einen obligatorischen Weiterbildungstag (WAB Kurs) zu absolvieren, damit der definitive Führerausweis beantragt werden kann.

 

Die 2 Phasen Ausbildung soll helfen, einen sicheren und umweltschonenden Fahrstil zu entwickeln.


Es gilt folgende Regelung:

 

  • Neulenkenden mit dem Prüfungsdatum vor dem 1.1.2020 müssen ihren WAB Kurs vor dem Ablauf des Führerausweises auf Probe (Punkt 4b auf dem Führerausweis) absolvieren.
  •  
  • Neulenkenden mit dem Prüfungsdatum nach dem 1.1.2020 müssen ihren WAB Kurs im ersten Jahr nach der bestandenen Führerprüfung absolvieren.

 

Link zu unserem WAB Partner WAB Zentralschweiz.

 

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